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Verkehrsunfall: Oberlandesgericht Frankfurt sieht es als fahrlässig an, keinen Anwalt einzuschalten!

Zitat aus dem OLG Frankfurt Gerichtsbeschluss:

“ Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadenpositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten.
Stundeverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Ein Rechtsanwalt sollte bei einem Verkehrsunfall- egal ob einfach oder schwer– sofort eingeschaltet werden. 

Anwaltskosten werden regelmäßig bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Versicherung übernommen

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